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Forstgesetz Novelle

Das neue Forstgesetz bringt Änderungen hinsichtlich der Verpflichtung zu Wildbachbegehungen.

Forstgesetz Novelle

Forstgesetz Novelle

04. März 2024

Seit 17.11.2023 ist die Novelle des Forstgesetzes in Kraft. Darin wurden auch Anpassungen hinsichtlich der jährlichen Wildbachbegehungen vorgenommen. Die oftmals gelebte Praxis vorrangig „als gefährlich bekannten Strecken“ zu erkunden, hat nun im Gesetzestext Niederschlag gefunden. Dies bringt im Gegensatz zur bisherigen Regelung sämtlich Wildbäche samt Zuflüssen jährlich zu begehen beträchtliche Erleichterungen für die Gemeinden.

Da Ingenieurbüro Leibl berät gerne bei der Identifizierung dieser „als gefährlich bekannten Strecken“ unabhängig davon, ob diese Strecken in der Folge von uns oder Ihren Mitarbeitern erkundet werden.

Forstgesetz 1975 § 101