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Rodungsbewilligungen §17 ForstG

Wer Waldflächen für Bau- oder Infrastrukturprojekte nutzt, benötigt nach § 17 Forstgesetz eine Rodungsbewilligung.
Diese Genehmigung regelt, unter welchen Bedingungen eine dauerhafte oder temporäre Umwandlung von Waldflächen zulässig ist.

Rodungsbewilligungen §17 ForstG

03. November 2025

Eine Rodungsbewilligung ist nötig, wenn:
• Waldflächen für eine andere Nutzung (z. B. Straßenbau, Gebäude, Leitungen, Schiabfahrten, Forststraßen) dauerhaft oder vorübergehend in Anspruch genommen werden.
• Eine Baustelleneinrichtung oder Materiallagerung im Wald erfolgt.
• Eine Nutzung außerhalb der Waldfunktion geplant ist

In verschiedenen Projekten ist es als forst- und naturschutzrechtliche Dienstleister auch unsere Aufgabe, Rodungsansuchen zu erstellen.

weiterführende Links: RIS – Forstgesetz 1975 § 17 – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 27.04.2025