Rodungsbewilligungen §17 ForstG
03. November 2025
Eine Rodungsbewilligung ist nötig, wenn:
• Waldflächen für eine andere Nutzung (z. B. Straßenbau, Gebäude, Leitungen, Schiabfahrten, Forststraßen) dauerhaft oder vorübergehend in Anspruch genommen werden.
• Eine Baustelleneinrichtung oder Materiallagerung im Wald erfolgt.
• Eine Nutzung außerhalb der Waldfunktion geplant ist
In verschiedenen Projekten ist es als forst- und naturschutzrechtliche Dienstleister auch unsere Aufgabe, Rodungsansuchen zu erstellen.
weiterführende Links: RIS – Forstgesetz 1975 § 17 – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 27.04.2025